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   LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 93/06   

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https://dejure.org/2011,23598
LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 93/06 (https://dejure.org/2011,23598)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 19 R 93/06 (https://dejure.org/2011,23598)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 19 R 93/06 (https://dejure.org/2011,23598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtskraft - Bindungswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtskräftige Urteile im sozialgerichtlichen Verfahren binden die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger bei Entscheidung über den Streitgegenstand; Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 23; SGB VI § 35; SGG § 141 Abs. 1
    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 93/06
    Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Bayer. LSG vom 24.09.1997 sind neue Klagen über den gleichen Streitgegenstand nicht mehr zulässig (vgl. BGHZ 36, 365, 367), es sei denn es liegen besondere Gründe vor, die ausnahmsweise dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis begründen könnten, z. B. wenn das Urteil verlorengegangen wäre und es nicht ersetzt werden kann (BGH NJW 57, 1111).
  • BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2011 - L 19 R 93/06
    Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Bayer. LSG vom 24.09.1997 sind neue Klagen über den gleichen Streitgegenstand nicht mehr zulässig (vgl. BGHZ 36, 365, 367), es sei denn es liegen besondere Gründe vor, die ausnahmsweise dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis begründen könnten, z. B. wenn das Urteil verlorengegangen wäre und es nicht ersetzt werden kann (BGH NJW 57, 1111).
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